Vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses hat ein Antragsteller, der nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist, das Ergebnis eines klinisch-psychologischen Gutachtens darüber beizubringen, ob er dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (§41 Abs.1 WaffG). Sie können den Psychologen für die psychologische Testung bundesweit frei wählen, sofern er auf der Liste des Bundesministers für Inneres (Rubrik: WAFFENRECHT) als geeigneter Gutachter geführt ist. In meiner Praxis begutachte ich Klienten mit Schwerpunkt Oberösterreich und Niederösterreich im Einzugsbereich Enns, Linz, Wels, Steyr, Amstetten, St.Valentin und Perg. Bestimmungen zur psychologischen Begutachtung finden Sie in der (1. WaffV) und zur sicheren Verwahrung von Waffen in der 2. WaffV.
ACHTUNG: Geänderter Ablauf für männliche Antragsteller, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und um eine waffenrechtliche Urkunde (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) ansuchen - siehe unten.
Die Begutachtung dauert ca. drei bis vier Stunden und hat folgende Teile zu umfassen:
Vorgespräch
Psychologische Tests und Fragebögen
Explorationsgespräch
| Art der Begutachtung | Kosten (exkl. USt) |
| Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit | € 678,- |
| Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde | ab € 678,- |
Diese Begutachtung unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychologengesetz 2013 § 37. Alle Angaben und Ergebnisse werden streng vertraulich behandelt. Nur Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Testergebnisse und das Gutachten. Für die Behörde erhalten Sie zusätzlich zum Gutachten eine Mitteilung mit dem Ergebnis des klinisch-psychologischen Gutachtens.
Bringen Sie einen Lichtbildausweis und die Untersuchungsgebühr in bar mit.
Wenn Sie BrillenträgerIn sind, nehmen Sie unbedingt Ihre Brille mit.
Nehmen Sie sich für die Untersuchung mindestens drei Stunden Zeit.
Nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente, keinesfalls aber andere Medikamente wie etwa Beruhigungsmittel – diese könnten Ihre körperliche und geistige Verfassung beeinträchtigen.
Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Teilen Sie mir so früh wie möglich mit, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Gerne wird ein neuer Termin vereinbart.
Rufen Sie mich an und geben Sie ihre Absicht einer Begutachtung bekannt. Fragen zur Begutachtung können gleich geklärt werden.
Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde und legen gegebenenfalls den Nachweis über Ihre Tauglichkeitseinstufung vor.
Vereinbaren Sie telefonisch einen passenden Begutachtungtermin und wir führen die Begutachtung wie in der 1. WaffV festgelegt durch.
Einige Tage nach der Untersuchung wird Ihnen per Post ein ausführliches Gutachten und eine Mitteilung für die Behörde zugesandt.
Psychologen kontaktieren und Begutachtungsabsicht bekanntgeben.
Antrag für WBK oder WP bei der zuständigen Waffenbehörde (BH od. LPD) stellen und Psychologen namentlich bekanntgeben.
Die Waffenbehörde überprüft die psychologische Tauglichkeit für den Wehrdienst und übermittelt das Ergebnis an den Psychologen. Mit Ihrer ID AUSTRIA können Sie sich im BMLV Citizenportal Ihre Wehrdienstbestätigung automatisiert ausstellen lassen.
Termin für die waffenrechtliche psychologische Begutachtung vereinbaren.
Bei psychologischer Untauglichkeit für den Wehrdienst kann eine umfangreichere Begutachtung nötig sein.
Gutachten und Mitteilung für die Waffenbehörde erhalten.
Klinischer- u. Gesundheitspsychologe
Militärpsychologe
Notfallpsychologe