Psychologische Testung

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Was ist die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung?

Laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (1. WaffV) müssen Personen, die eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder einen Waffenpass zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe beantragen wollen, ein psychologisches Gutachten vorlegen – die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung. Sie können den Psychologen für die psychologische Testung bundesweit frei wählen. In meiner Praxis begutachte ich Klienten mit Schwerpunkt Oberösterreich und Niederösterreich im Einzugsbereich Enns, Linz, Wels, Steyr, Amstetten, St.Valentin und Perg.
Weitere gesetzliche Bestimmungen zur waffenrechtlichen Verläßlichkeit finden Sie im WaffG und zur sicheren Verwahrung von Waffen in der 2. WaffV. Am 11. Dezember 2018 hat der Nationalrat folgende Änderungen des Waffengesetz 1996 beschlossen. Diese treten mit Jänner 2019 in Kraft.

Dauer und gesetzlich festgelegte Preise

Die Untersuchung dauert ca. ein bis zwei Stunden.

Art der BegutachtungKosten (inkl. USt)
Erstuntersuchung bei Erstantrag für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass€ 283,20
Weiterführende Untersuchung bei Zweifeln aufgrund der Erstuntersuchung€ 300,00
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde€ 600,00
Privatsphäre und Datenschutz

Diese Begutachtung unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychologengesetz 2013 § 37. Alle Angaben und Ergebnisse werden streng vertraulich behandelt. Nur Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Testergebnisse und entscheiden ob Sie diese an die Behörde weiterleiten wollen. Einzige Ausnahme: Bei behördlichen Zuweisungen muss die Behörde über die Testergebnisse informiert werden.

Hinweise zur Verläßlichkeitsprüfung
  • Bringen Sie einen Lichtbildausweis und die Untersuchungsgebühr in bar mit.

  • Wenn Sie BrillenträgerIn sind, nehmen Sie unbedingt Ihre Brille mit.

  • Nehmen Sie sich für die Untersuchung mindestens zwei Stunden Zeit.

  • Nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente, keinesfalls aber andere Medikamente wie etwa Beruhigungsmittel – diese könnten Ihre körperliche und geistige Verfassung beeinträchtigen.

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Teilen Sie mir so früh wie möglich mit, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Gerne wird ein neuer Termin vereinbart.

Ablauf

Termin vereinbaren

Rufen Sie an um einen passenden Termin zu vereinbaren. Ich nehme mir gerne auch Abends und am Wochenende für Sie Zeit.

Gespräch führen

Wir werden uns in einem Gespräch über Ihre Gründe für den Waffenerwerb und die Veraussetzungen dafür unterhalten.

Testfragen beantworten

Mittels Fragebögen erfasse ich Ihre Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale die wichtig für den Umgang mit Waffen sind.

Gutachten erhalten

Einige Tage nach der Untersuchung wird Ihnen per Post ein ausführliches Gutachten für Ihren Antrag bei der Behörde zugesandt.

Kontakt

Mag. Kreiml Günther

Klinischer- u. Gesundheitspsychologe

Militärpsychologe

Notfallpsychologe